Entsprechenserklärung

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Die branchen- und unternehmensübergreifenden Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex müssen zwar nicht befolgt werden, jedoch müssen gemäß den §§ 161 AktG und 285 Nr. 16 HGB Vorstand und Aufsichtsrat jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses erklären, ob den Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden (sog. Entsprechenserklärung).

Vorstand und Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG begrüßen die Intention der Regierungskommission, das Vertrauen nationaler wie internationaler Anleger in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Daher folgt die A.S. Création Tapeten AG dem weit überwiegenden Teil der Empfehlungen des Kodex. Allerdings entspricht sie nicht sämtlichen Empfehlungen. In diesen wenigen Fällen sind Vorstand und Aufsichtsrat der Ansicht, dass entweder generelle Erwägungen, wie z. B. eine ausgewogene Kosten-Nutzen-Relation, oder unternehmensspezifische Gründe, wie z. B. die Unternehmensgröße, gegen die Umsetzung der allgemeinen Empfehlungen sprechen.

 

 
Entsprechenserklärungen
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