Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB

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Börsennotierte Unternehmen müssen nach § 289a Handelsgesetzbuch (HGB) eine Erklärung zur Unternehmensführung abgeben, deren Inhalt durch diese Vorschrift definiert wird.


Dementsprechend haben Vorstand und Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG folgende Erklärung abgegeben:

 

15.03.2012 - Erklärung zur Unternehmensführung