Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB
Börsennotierte Unternehmen müssen nach § 289a Handelsgesetzbuch (HGB) eine Erklärung zur Unternehmensführung abgeben, deren Inhalt durch diese Vorschrift definiert wird.
Dementsprechend haben Vorstand und Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG folgende Erklärung abgegeben:


